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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Strafrechtliche Ermittlungen | 4 Beiträge | ||
Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 354035 | ||
Datum | 08.08.2006 21:53 MSG-Nr: [ 354035 ] | 4573 x gelesen | ||
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Ja, das ergibt sich zwangsläufig aus dem Ergebnis des Untersuchungsberichtes. Stark vereinfacht sind die Aussagen hierin : 1) der Rückzugsweg des verunfallten Trupps war durch schwere Baumängel des Gebäudes verhindert. Der gesammte Rückzugsweg stand in Flammen 2) Der EL hatte keinen Überblick wo sich die Trupps im Gebäude befanden - speziell beim verunglückten Trupp. Alle dachten der Trupp sei im 1.OG gewesen - statdessen hatte sich der Trupp ohne Rückmeldung in das Dachgeschoss begeben. Die Rückmeldungen des vorgehenden Trupps waren nicht ausreichend, um dem EL ein klares Bild der Lage zu vermitteln. 3) Die Atemschutzüberwachung war nicht optimal - dies war aber nicht das entscheidende Kriterium für den tödlichen Unfall 4) Der Schlauchplatzer hat die Ausgangslage deutlich erschwert, war aber nicht die primäre Ursache für den tödlichen Unfall. Nur die Verkettung aller dieser Punkte führte zum tödlichen Unfall. Daher waren logischerweise die Ermittlungen gegen den EL einzustellen. Volker Leiste | ||||
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