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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | F III Lehrgang NRW | 11 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8S., Münster / NRW | 354447 | ||
Datum | 10.08.2006 17:27 MSG-Nr: [ 354447 ] | 5636 x gelesen | ||
Hallo, ein kleines Detail zum F III habe ich noch vergessen: Seit diesem Jahr besteht die Möglichkeit, zu einem vergeigten Prüfungsteil eine Nachprüfung zu machen. Wenn Du also die theoretische oder die praktische Prüfung mit einer 5 abgeschlossen haben solltest, dann kannst Du in die Nachprüfung gehen. Diese kann sowohl theoretisch als auch praktisch sein. Nur bei einer 6 hast Du verloren. Grüße, Oliver | ||||
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