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RubrikKatastrophenschutz zurück
Themawar: Waldbrände in Spanien.. -> Dämme bauen in der Taklamakan-Wüste?140 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen354831
Datum12.08.2006 16:24      MSG-Nr: [ 354831 ]140053 x gelesen
Infos:
  • 13.08.06 Aufbau Fw-Auslandseinsatzbereitschaft (Entwurf / PDF)
  • 13.08.06 INSARAG Guidelines (.doc)

  • Die Frage ist was Du unter Vorhaltung verstehst. Ich denke keiner will "stehende Heere", die skatspielend auf die große Katastrophe warten.

    Das ist klar.

    Dennoch sind für solche Einheiten gewissen Aufwendungen notwendig:

    - Fahrzeuge die
    a) für die möglichen Einsatzzwecke geeignet sind
    b) in der kommunalen Gefahrenabwehr nicht benötigt werden

    - Personal (nebst Reserve) welches
    a) für solche Einsätze abkömmlich ist
    b) entsprechend ausgebildet ist
    c) entsprechend ausgestattet ist


    Im übrigen sehe ich durchaus Kooperationsmöglichkeiten zwischen verschiedenen Bundesländern wie z.B. Saarland und Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Bremen, Berlin und Brandenburg. Vielleicht kommt man sogar zu dem schluß, dass NRW aufgrund der qualitativ höchsten FW-Dichte zwei Bereitschaften stellt, von denen die zweite durch andere Länder kofinanziert wird.

    Wenn das so einfach wäre, dann würde man derzeit schon lange nicht mehr über das Thema diskutieren müssen.

    Außerdem sollte man mal realistisch überlegen wieviele Kräfte man womöglich gleichzeitig in Ausland schicken würde. Nehmen wir mal zum Vergleichen den USAR-Bereich: Selbst für ein Heavy USAR-Team werden nach INSARAG-Guidelines 48 Helfer als Minimum für ausreichend angesehen.

    MkG
    Marc



    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...


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