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Katastrophenschutz
RubrikKatastrophenschutz zurück
Themawar: Waldbrände in Spanien.. -> Dämme bauen in der Taklamakan-Wüste?140 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen354930
Datum12.08.2006 23:11      MSG-Nr: [ 354930 ]139449 x gelesen
Infos:
  • 13.08.06 Aufbau Fw-Auslandseinsatzbereitschaft (Entwurf / PDF)
  • 13.08.06 INSARAG Guidelines (.doc)

  • ... das mit der zentralen Lagerung und dezentralem Personal hat schon zu Zeiten des KatS mit Bundesausstattung schon nicht richtig funktioniert, die Einheiten mit zentral gelagerten Gerät waren eigentlich m.E. selten richtig einsatzbereit

    ... und wir schaffen mal wieder Parallelstrukturen mit Gerät, das nur für den Eventualfall "Auslandseinsatz" vorgehalten wird.


    Eine Vorhaltung von Bundesweit 21 Fahrzeugen (s. mein Vorschlag) ist keine technische Parallelstruktur bei der die Welt untergeht. Jedoch muß sichergestellt sien, daß diese einer Regelmäßigen Wartung unterliegen.

    Die Fahrzeuge bei meiner Überlegung auch regelmäßig in Benutzung. Wenn man von einer sechsfachen Besetzung der Funktionen und mindestens vier Fortbildungswochenenden (à 2,5 Tagen) pro Jahr und Einsatzkraft ausgeht, so sind diese Fahrzeuge 60 Tage im Jahr in Benutzung (und das dann mehr oder weniger rund um die Uhr). Eckige Reifen werden nicht die Folge davon sein...

    Was halte ich denn da nun vor ? Nur Waldbrandausstattung - weils grad "in" ist ?

    Das ist sicherlich eine wichtige Frage und nicht zuletzt davon abhängig zu welchen Szenarien diese Einheit dem Ausland angeboten werden soll. Waldbrände sind sicherlich nicht die einzige denkbare Einsatzsituation.

    Die Einsatzabhängigen Materialänderungen würden bei meiner Überlegung jedoch nicht am *LF sondern eher bei der jeweiligen Containerbestückung der GW-N zu suchen sein. Die Personalauswahl aus dem Personalpool erfolg natürlich auch abhängig vom allgemeinen Einsatzauftrag.

    MkG
    Marc



    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...


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