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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Konsequenzen für Einsatzfahrt ohne gültigen Führerschein? | 82 Beiträge | ||
Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 359137 | ||
Datum | 05.09.2006 09:53 MSG-Nr: [ 359137 ] | 27917 x gelesen | ||
Geschrieben von Jan Kunig Im Prinzip der gleiche Wortlaut! Laut §75(5) FEV wohl ja. ABER: Die Frage ist, wie eng man die "gebührende Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" auslegt. Gibts dazu Urteile oder Kommentare? Ich persönlich würde diesen Begriff seeeeehr eng auslegen, nämlich so: Wer keine entsprechende Ausbildung hat, berücksichtigt die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gebührend, weil er eine relative große Gefahr für alle anderen Verkehrsteilnehmer darstellt. Anders wäre es z.B., wenn jemand grundsätzlich eine FE der entsprechenden Klasse hat, jedoch gerade einem Fahrverbot unterliegt. Aber wie geasagt: Meine Interpretation als Laie. IMO ein sehr, sehr heisses Eisen, von dem man besser die Finger lässt. In meiner Wehr zum Glück kein Thema, da die Quote an C-Führerscheinen - gemessen am gesamten Personalstand - bei knapp über 50% liegt. Gruß Peter | ||||
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