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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaKonsequenzen für Einsatzfahrt ohne gültigen Führerschein?82 Beiträge
AutorPete8r S8., Aholming / BY359137
Datum05.09.2006 09:53      MSG-Nr: [ 359137 ]27917 x gelesen

Geschrieben von Jan KunigIm Prinzip der gleiche Wortlaut!
Soll das bedeuten: "Wenn ich der Meinung bin Sonderrechte in Anspruch nehmen zu können (bzw. müssen) , brauch ich auch keinen Führerschein" ???


Laut §75(5) FEV wohl ja.

ABER: Die Frage ist, wie eng man die "gebührende Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" auslegt. Gibts dazu Urteile oder Kommentare? Ich persönlich würde diesen Begriff seeeeehr eng auslegen, nämlich so:

Wer keine entsprechende Ausbildung hat, berücksichtigt die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gebührend, weil er eine relative große Gefahr für alle anderen Verkehrsteilnehmer darstellt. Anders wäre es z.B., wenn jemand grundsätzlich eine FE der entsprechenden Klasse hat, jedoch gerade einem Fahrverbot unterliegt. Aber wie geasagt: Meine Interpretation als Laie. IMO ein sehr, sehr heisses Eisen, von dem man besser die Finger lässt. In meiner Wehr zum Glück kein Thema, da die Quote an C-Führerscheinen - gemessen am gesamten Personalstand - bei knapp über 50% liegt.

Gruß
Peter



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