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Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaRettAss in der FFw - welche Rechte und Pflichten im Einsatz?45 Beiträge
AutorSven8 W.8, Kerpen/Buir / NRW359364
Datum06.09.2006 11:35      MSG-Nr: [ 359364 ]13036 x gelesen

Geschrieben von Eric MartiniHm, einfach zusammen arbeiten...kooperieren.
Was spricht dagegen?



...rein gar nichts. so soll es auch sein. da draussen ist das wahre leben und nicht am schreibtisch :-)))


Geschrieben von Eric Martinider RS kann Sachen wissen die dem RA net leigen (z.b.EKG...-->

ohhhhhhh, naja, ein anderes beispiel wäre sicher besser gewesen. wenn ein ra ein ekg bild nicht erkennen kann........am besten gleich die urkunde abgeben.

gruß
sven



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