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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Kosten Gruppenführer Lehrgang LFKS RLP | 36 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 359993 | ||
Datum | 08.09.2006 22:18 MSG-Nr: [ 359993 ] | 16897 x gelesen | ||
Geschrieben von Johannes Peter Eben nicht. Laut BR stehen mir im Jahr 10 Tage Bildungsurlaub zu die ich sowohl für berufliche wie auch für private ( Politik, HiOrgs,...) Veranstaltungen nutzen kann. Ist das für Beschäftigte im öffentlichen Dienst?? Also mal ehrlich, was wird wohl ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter sagen, wenn dieser 10 Tage zu einem Bildungsurlaub will, Gesetz hin oder her (wenn dies überall gilt). Es gibt oft irritationen zu dingen, die in einem Unternehmen oder einer mit Gewerkschaft eingeführt wurden, vielle denken dann immer es sei Gesetzt. Einer meiner MA meinte zu mir einmal, dass es gesetzlich vorgeschrieben sei, ihm pro arbeitsstunde 5 Minuten Zigarettenpause zu geben, war auch in anderen Unternehmen in denen ich war die Meinung meiner MA, fakt ist aber, dass es mal eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeberverband und der Gew. gab das bei Fließbandarbeit 5 Minuten Pause pro Std zustehen. Wenn einer meiner Leute käme und wollte 10 Tage Bildungsurlaub nehemen, glaube ich nicht dass er diesen bekommen würde [sag nie nie] (wobei ich sicher, wenn bei mir FwA beschäftigt wäre, zum Thema Fw einiges Freigeben würde), bei jemanden der zu einer Schulung geht und ich den Arbeitsausfall ersetzt bekomme wäre das was anderes, ebenso wie bei Einsätzen. Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung | ||||
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