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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaEs gibt keine Notkompetenz Fähigkeiten mit SanC63 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW362251
Datum23.09.2006 23:23      MSG-Nr: [ 362251 ]17581 x gelesen

Hi!

Kleines Missverständnis. Die mutmassliche Einwilligung als Rechtfertigungsgrund benötige ich bei der Geschäftsführung ohne Auftrag nicht.
Wenn die Feuerwehr die Wohnung einer PErson löscht, geschieht das nicht nur aus dem hoheitlichen Auftrag, sondern auch im Interesse des Eigentümers bzw. Besitzers.

Kannst Du zwar bedenken gegen haben, ist aber ständige Rechtsprechung. Diese wiederum finde ich zwar auch nicht so toll, hat aber was mit Haftungsprivilegierung zu tun, das ist mir zu "Bürgerfeindlich" weil die Gemeinde demnach nur noch ab grober Fahrlässigkeit der Feuerwehr ggü. dem Besitzer/Eigentümer haftet.

Gruß
Sven



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