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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Urteil zu Unfall durch schadhafte Reifen | 7 Beiträge | ||
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 362463 | ||
Datum | 25.09.2006 13:22 MSG-Nr: [ 362463 ] | 4813 x gelesen | ||
Hi! Geschrieben von Adrian Ridder Festellung des Gerichts war IIRC, dass der Fahrer Mitverantwortung trägt, da er sich über den ordnungsgemäßen Zustand des Fzg. vor Fahrtbeginn versichern hätte müssen. Richtig. Allerdings ist die Verurteilung des Fahrers wegen fahrlässiger Tötung durch das AG Leverkusen relativ gering ausgefallen. Wenn ich mich richtig erinnere waren es ca. 4.000,- EUR Geldstrafe. Geschrieben von Adrian Ridder Bzw. wurde dort zwischen einer Fahrt o.g. Art (zeitunkritisch) und Einsatzfahrt (zeitkritisch) untertschieden? Es dürfte etwas viel verlangt sein, von dem Fahrer vor der Einsatzfahrt noch eine WOLKE zu verlangen... Anders dagegen, wenn die Fahrt planbar ist, wie im vorliegenden Fall das Zeltlager. Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | ||||
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