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RubrikAtemschutz zurück
ThemaEignung zum Atemschutzgeräteträger58 Beiträge
AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg362600
Datum26.09.2006 07:04      MSG-Nr: [ 362600 ]14977 x gelesen

Geschrieben von Michael LinkenbachDas kommt drauf an. "Jugendsünden" und "kleine Delikte" sollte man tolerieren können. Was mMn nicht tolerierbar ist sind Vergehen im Zusammenhang mit Drogen und Alkohol

Sorry, aber Du wirfst einen raus, weil er mal einen J geraucht hat, oder weil er unter Alk einen Unfall verursacht hat oder eine Schlägerei hatte (was sicher nicht unschlimm ist) aber Du behälst einen der meinetwegen duch Ladendiebstähle Aufgefallen ist oder andere solche "Kleindelikte durchgezogen hat?!?!?

Der J oder der Alk sind vielleicht (von Fall zu Fall) als jugendsünde zu sehen, aber Diebstahl, kleinere Erpressung oder sonstwas auch??

Sorry


Mit Grüßen

Michael





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