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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Eignung zum Atemschutzgeräteträger | 58 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 362600 | ||
Datum | 26.09.2006 07:04 MSG-Nr: [ 362600 ] | 14977 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael Linkenbach Das kommt drauf an. "Jugendsünden" und "kleine Delikte" sollte man tolerieren können. Was mMn nicht tolerierbar ist sind Vergehen im Zusammenhang mit Drogen und Alkohol Sorry, aber Du wirfst einen raus, weil er mal einen J geraucht hat, oder weil er unter Alk einen Unfall verursacht hat oder eine Schlägerei hatte (was sicher nicht unschlimm ist) aber Du behälst einen der meinetwegen duch Ladendiebstähle Aufgefallen ist oder andere solche "Kleindelikte durchgezogen hat?!?!? Der J oder der Alk sind vielleicht (von Fall zu Fall) als jugendsünde zu sehen, aber Diebstahl, kleinere Erpressung oder sonstwas auch?? Sorry Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung | ||||
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