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RubrikAtemschutz zurück
ThemaEignung zum Atemschutzgeräteträger58 Beiträge
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen362668
Datum26.09.2006 15:09      MSG-Nr: [ 362668 ]14952 x gelesen

Geschrieben von Michael HilbertDie Rede war von Drogen und Alkohol, nicht von Dealen,

Was hat das ganze dann mit Vorstrafen zu tun? Und nur die sind erstmal relevant, wenn man von einigen Feuerwehrgesetzen und der Formulierung "guter Ruf" absieht. [1]

Geschrieben von Michael HilbertIch denke wer misst baut muss mit den Konzequenzen klar kommen, egal ob Drogen oder sonstwas.
Mir ging es darum das kleine Straftaten frei bleiben sollen und Drogen und Alk. geahndet werden würden


Was sind denn "kleine Straftaten"? Entweder es liegt eine Straftat vor, für die ein Gericht eine Strafe für angemessen hielt, oder eben nicht. Im ersten Fall sollte das durchaus bei der Aufnahme berücksichtigt werden. Im zweiten Fall eben nicht. (wenngleich es da trotzdem Bedenken aus anderer Sicht geben kann)


[1] Wie sieht hier eigentlich die rechtliche Würdigung aus? Kann man so eine schwammige Begründung überhaupt anführen?



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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