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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Konzept Pressedienst | 57 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 362708 | ||
Datum | 26.09.2006 18:07 MSG-Nr: [ 362708 ] | 11974 x gelesen | ||
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Geschrieben von Frank Recktenwald . Darf der EL so einfach schonmal gar keine Aussagen gegenüber der Presse treffen, siehe auch Dienstverschwiegenheit. Das kommt dauf an. Im Zweifel kann nur der HVB - also bei der Feuerwehr der Bürgermeister Auskunft geben. Dieser kann dazu Mitarbeiter legitimieren, im Namen der Komune Aussagen zu treffen. Das kann dann der Leiter der Feuerwehr (bzw. entsprechend) sein. Dieser kann dazu dann einen Pressesprecher berufen (was er sinnvollerweise tun sollte) Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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