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Einsatzleiter
RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaKonzept Pressedienst57 Beiträge
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen362708
Datum26.09.2006 18:07      MSG-Nr: [ 362708 ]11974 x gelesen
Themengruppe:
  • Pressearbeit

  • Geschrieben von Frank Recktenwald. Darf der EL so einfach schonmal gar keine Aussagen gegenüber der Presse treffen, siehe auch Dienstverschwiegenheit.

    Das kommt dauf an. Im Zweifel kann nur der HVB - also bei der Feuerwehr der Bürgermeister Auskunft geben. Dieser kann dazu Mitarbeiter legitimieren, im Namen der Komune Aussagen zu treffen. Das kann dann der Leiter der Feuerwehr (bzw. entsprechend) sein. Dieser kann dazu dann einen Pressesprecher berufen (was er sinnvollerweise tun sollte)



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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