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| Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
| Thema | privater Kauf von Schutzkleidung / Haftung | 32 Beiträge | ||
| Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 364363 | ||
| Datum | 06.10.2006 10:29 MSG-Nr: [ 364363 ] | 10274 x gelesen | ||
Hi! Geschrieben von Christian Fischer Denn wenn ich meinen Anzug eines süddeutschen Maßkonfektionärs aus Metzingen unter meiner PSA trage und der dabei über die Wupper geht wird genau so Ersatz geleistet. Und keiner sagt "hättest Du nur eine No-Name-Jeans getragen, müßten wir nur 50? ersetzen und nicht 400...". Nunja, hier würde die Stadt möglicherweise einen Anhaltspunkt für grobe Fahrlässigkeit finden, die eine Erstattung ausschließen würden. Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | ||||
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