News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBayern: SPD-Fraktion bringt Feuerwehrzweckverbandserprobungsgesetz in63 Beiträge
AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen364550
Datum06.10.2006 21:53      MSG-Nr: [ 364550 ]21843 x gelesen
Infos:
  • 06.10.06 Bayern: SPD-Fraktion bringt Feuerwehrzweckverbandserprobungsgesetz in den Landtag ein

  • Hallo,

    Geschrieben von Stefan BrüningGeschrieben von Gerhard Bayer
    ... HBKG §7 (1) sechster Satz ermöglicht das in Hessen schon seit 1999 (ggf. stand das so auch schon im Vorläufer) - ohne dass da der Run auf derartige Organisationsformen ausgebrochen wäre

    Geschrieben von Stefan BrüningWunderts dich?

    ... nö, weil es:
    - in Hinblick auf HBKG §3 (2) - Hilfsfrist - nur sehr beschränkt Organisationsvorteile bietet
    - die meisten Organisationsmodelle zunächst mal einen zusätzlichen (politischen und organisatorischen) Verwaltungsoverhead schaffen, der - solange weitestestgehend ehrenamtlicher Unterbau - keine wesentlichen Synergien (s.a. Hilfsfrist) entgegenstehen

    In Details gibt es durchaus schon feuerwehrtechnische interkommunale Zusammenarbeit im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen (in meinem Kreis an verschiedenen Stellen: koordiniertes Wechselladerkonzept, gemeinsame Beschaffung und Betrieb eines Schlauchpflegezentrums, Zusammenarbeit im Bereich Tagesalarmsicherheit)

    Gruss
    Gerhard



    Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

    << [Master]antworten>>
    flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
    Beitrag weiterempfehlen

     ..

    0.124


    Bayern: SPD-Fraktion bringt Feuerwehrzweckverbandserprobungsgesetz in - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt