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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bayern: SPD-Fraktion bringt Feuerwehrzweckverbandserprobungsgesetz in | 63 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 364551 | ||
Datum | 06.10.2006 21:57 MSG-Nr: [ 364551 ] | 21859 x gelesen | ||
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Geschrieben von Gerhard Bayer In Details gibt es durchaus schon feuerwehrtechnische interkommunale Zusammenarbeit im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen (in meinem Kreis an verschiedenen Stellen: koordiniertes Wechselladerkonzept, gemeinsame Beschaffung und Betrieb eines Schlauchpflegezentrums, Zusammenarbeit im Bereich Tagesalarmsicherheit) Die gibt es aber auch durchaus bei uns, obwohl da nicht speziell eine gesetzliche Regelung existiert. z.B. wird unser LZ zu einem Ortsteil der Nachbarstadt primär mitalarmiert, weil der zuständige LZ eine sehr lange Anfahrt hat, usw. Spricht ja auch nix gegen. Ich kenne aber Landstriche, da würde man sich eher alles andere machen - aber nicht zusammenarbeiten. Da wird dann auch eine gesetzliche Regelung kaum etwas bringen... Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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