News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Blaulicht ja oder nein? | 24 Beiträge | ||
Autor | Math8ias8 Z.8, Offenbach a.M. / Hessen | 365008 | ||
Datum | 10.10.2006 19:30 MSG-Nr: [ 365008 ] | 7963 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Tobias Culemann Wir und die Leitstelle sind davon ausgegangen das diese Person die sich auf der Sandbank befand hilfe braucht und deshalb mit Blaulicht. Oder darf man jetzt nicht mehr bei Personen in Gefahr mit Sonderlicht fahren? Was sagt Ihr dazu? sagen muß man dazu nicht viel, die StVO regelt das hinreichend: StVO § 38 Es ist also nicht einmal zwingend erforderlich, dass Personen in Gefahr sind oder zu sein scheinen. Bei Einsatzfahrten darf es benutzt werden. mfG Mathias Zimmer #Wie üblich meine persönliche Meinung.# | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|