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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Bayern: SPD-Fraktion bringt Feuerwehrzweckverbandserprobungsgesetz in | 63 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 365069 | |||
Datum | 11.10.2006 11:06 MSG-Nr: [ 365069 ] | 21741 x gelesen | |||
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In NRW wäre das auch möglich. Die konkrete Rechtsquelle habe ich nicht mehr im Kopf, es gibt in NRW ein "Regionalverbandsgesetz", in dem auch die Wahrnehmung von Pflichtaufgaben über öff-re Vereinbarungen auf andere Kommunen übertragen werden oder in Kooperation erfolgen kann. Müsste so um 2002 verabschiedet worden sein. Ich hatte da letztes Jahr mal nachgeschaut - so etwas war in fast allen Bundesländern möglich. Hab leider nicht mehr im Kopf bei welchen es diesbezüglich Probleme gab. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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