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| Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
| Thema | Belastungsübung abgebrochen bzw. nicht bestanden | 34 Beiträge | ||
| Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 365507 | ||
| Datum | 15.10.2006 10:21 MSG-Nr: [ 365507 ] | 17112 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Sebastian Rak Nein, da steht "auch bei einer Wiederholung". D. h. meines Erachtens, dass einem die Möglichkeit gegeben werden kann eine Wiederholung durchzuführen, denn eigentlich heißt der Satz ja, "Wird das Ausbildungsziel nicht erreicht, ...". Der Rest ist nur eine Beifügung. Ich will ja hier nicht den Deutschlehrer spielen, aber für mich erschließt sich die Passage aus der DV 7 so: Erreicht ein AGT während der Belastungsübung nicht das "Ziel", muss er diese wiederholen. Erst wenn er auch bei dieser Wiederholung die die geforderte Leistung erbringt muss er zur G26.3. Grüße Magnus | ||||
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