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Atemschutzgeräteträger
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RubrikAtemschutz zurück
ThemaBelastungsübung abgebrochen bzw. nicht bestanden34 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8R., Berlin / Berlin365539
Datum15.10.2006 14:24      MSG-Nr: [ 365539 ]17327 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Sven RienasAlso da steht nach dem 2ten Versuch und nichts anderes wenns eine Beifügung wäre könnte mans gleich weglassen.

Da steht eben ausdrücklich überhaupt nichts von einem zweiten Versuch, der wird hier lediglich durch das Wörtchen "auch" konstruiert. Die Frage ist ja dann vor allem was bedeutet das "bei einer Wiederholung"? Gilt das "einer" dort als unbestimmter Artikel oder als Zählpronomen? Wie oft darf ich denn nun wiederholen? Sooft ich möchte?

Eine eindeutige Formulierung wäre, "Wird das Ausbildungsziel nicht erreicht, ist eine einzige Wiederholung der Belastungsübung möglich, ehe der Atemschutzgeräteträger eine arbeitsmedizinische Untersuchung durchführen lassen muss".

Geschrieben von Sven RienasOder anderer Fall ein Einsatz während eines Streckendurchgangs (kam hier auch schon vor) Wie siehst dann aus auch ein Grund für eine G 26?

Bitte keine Diskussionen das kann dann ja eine andere Einheit durchführen, darum gehts nicht. Fakt war das vorsorglich aufgrund einer unklaren Meldung die Belastungsübung abgebrochen wurde.


Moment, das ist etwas ganz anderes! Denn es wird hier ja im eigentlichen Sinne nicht "das Ausbildungsziel nicht erreicht", sondern die Übung wegen einer höherwertigen Tätigkeit abgebrochen und das geschieht eben nicht durch den in der Strecke befindlichen AGT, sondern durch z.B. einen Einsatzleiter, der das auch nicht wegen des AGT tut, sondern wegen des Einsatzes.

Was passiert, wenn du beim zweiten Versuch nur umknickst???

Gruß
Sebastian



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