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| Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
| Thema | Belastungsübung abgebrochen bzw. nicht bestanden | 34 Beiträge | ||
| Autor | Sven8 R.8, Brakel / NRW | 365541 | ||
| Datum | 15.10.2006 14:38 MSG-Nr: [ 365541 ] | 17312 x gelesen | ||
Hallo Geschrieben von Sebastian Rak Da steht eben ausdrücklich überhaupt nichts von einem zweiten Versuch, der wird hier lediglich durch das Wörtchen "auch" konstruiert. Die Frage ist ja dann vor allem was bedeutet das "bei einer Wiederholung"? Gilt das "einer" dort als unbestimmter Artikel oder als Zählpronomen? Wie oft darf ich denn nun wiederholen? Sooft ich möchte? Nein der Satz heist: "Wird das Ausbildungsziel auch bei einer Wiederholung nicht erreicht, muss der Atemschutzgeräteträger eine arbeitsmedizinische Untersuchung durchführen lassen...." Ne also das "auch" konstruiert hier gar nichts! Da lese ich immer noch Abbruch neuer Versuch! geht der schief Untersuchung nicht mehr und nicht weniger. Geschrieben von Sebastian Rak Moment, das ist etwas ganz anderes! Nö das ist immer noch ein Abbruch der Belastungsübung nach FwDv 7. Genauso wie das andere Beispiel mit der Verletzung wo du mal geflissentlich nicht drauf eingehst. Was ändert es daran das der AGT die Übung abbricht? Deiner Argumentation oben folgend durch das konstruierte "auch" muss hier zwingend eine G26 folgen. | ||||
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