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| Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
| Thema | Belastungsübung abgebrochen bzw. nicht bestanden | 34 Beiträge | ||
| Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 365607 | ||
| Datum | 15.10.2006 17:47 MSG-Nr: [ 365607 ] | 17287 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Marc Dickey Hinsichtlich ihrer körperlichen Anforderungen liegt die Belastungsübung eindeutig über denen der G 26.3. Es ist also absolut wiedersinnig nach nicht vollständig durchgeführter Belastungsübung sofort eine Untersuchung nach G 26.3 zu verlangen. Wenn die Belastungsübung aufgrund physischer Überlastung abgebrochen wird, stellt sich für mich sofort die Frage der physischen Tauglichkeit. Und die physische Tauglichkeit wird halt nur durch die G26.3 festgestellt. Wer die Belastungsübung nicht besteht, stellt eine Gefahr für sich und seine Passmänner dar! Im Innenangriff, der oft anstregender ist als die Belastungsübung, habe ich auch keinen zweiten Versuch! Geschrieben von Marc Dickey Erst nach wiederholtem nicht-bestehen kann man sicherlich die Frage nach der allgemeinen Tauglichkeit stellenHeißt das sogar mehr als zwei Versuche? Geschrieben von Marc Dickey Erst nach wiederholtem nicht-bestehen kann man sicherlich die Frage nach der allgemeinen Tauglichkeit stellen - insbesondere, da es eine Reihe von Gründen gibt die Belastungsübung abzubrechen ohne, daß die allgemeine Tauglichkeit nach G 26.3 dafon betroffen wäre.Welche Gründe sind das, bitte nicht wieder mit Einsätzen anfangen? Geschrieben von Marc Dickey Die von dir beschriebene Verfahrenswseise ist -trotz aller (auch von mir) geforderten Härte- ineffizient und unökonomisch. Warum ist das ineffizient? Meiner Meinung nach kann Feuerwehr nur unökonomisch sein!!! Gruß Sebastian | ||||
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