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| Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
| Thema | Belastungsübung abgebrochen bzw. nicht bestanden | 34 Beiträge | ||
| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 365628 | ||
| Datum | 15.10.2006 18:37 MSG-Nr: [ 365628 ] | 17198 x gelesen | ||
Nachdem jetzt genug um deine Frage drumherum geschrieben wurde, will ich einfach mal antworten. Ich war im September 2005 auf der Strecke. Im Mai 2006 ging ich erneut. Dort musste ich abbrechen (war schlicht und ergreifend total platt, bekam dann noch Wadenkrampf auf Endlosleiter, da wars vorbei). Nach Rücksprache mit unserem Atemschutzverantwortlichen galt ich jedoch weiterhin als tauglich (Übungs- und Einsatzdienst), da keine Anzeichen auf grundlegende Fitness- oder medizinische Probleme vorlagen. Wiederholungstermin (erfolgreich) war dann im September 2006 (also war die 12-Monats-Frist seit dem letzten erfolgreichen Durchgang gegeben). Grundsätzlich halte ich diese Vorgehensweise auch für gut, weil es immer mal passieren kann, das man die körperlichen Belastungen nicht so einfach wegsteckt wie sonst. Wenn man beispielsweise beruflich oder privat einen wirklich besch****** Tag hat, oder sich schon übermäßig anstrengen musste und dann abends noch die Belastungsübung ansteht, ist es passiert. Die Termine für die Strecke werden bei kleinheren Wehren z.T. schon Wochen oder Monate vorher festgelegt, da kann man solche Dinge schlecht einplanen. Nicht jede Feuerwehr hat die Möglichkeit, die Belastungsübung nach Lust und Laune durchzuführen, da die Strecke im eigenen Keller liegt. Wenns so wäre, hat's der AGT einfach zu sagen "Hört mal Leute, ich hatte heut nen echt harten Tag, ich geh nächste Woche durch. Ich würde heut auch nicht in den PA-Einsatz gehen." Wenn man auf Termine festgelegt ist, und der Ausweichtermin dann ein halbes Jahr später erst möglich ist, evtl. schon außerhalb der 12 (oder in RLP (wo auch sonst...) geduldeten 14) Monate liegt, ist das nun mal ein Nachteil. Geschrieben von Wolfgang Bocian aufgrund zu hoher Pulswerte abbrechen muss.Wenns allerdings Gründe gibt, die vermuten lassen, dass der Abbruch durch andauernde medizinische Probleme oder ähnliches bedingt ist, sollte der AGT bis zur Klärung aus dem Einsatz- und Übungsdienst genommen werden. Dies sollte der Atemschutzverantwortliche im Einzelfall abwägen. Ich schreibe bewusst "Einsatz- und Übungsdienst", da ich gar nichts von der Lösung halte, AGTs unter PA üben zu lassen, wenn man ihnen gleichzeitig die Einsatztauglichkeit abspricht. Übungen sollten genau so anstrengend wie Einsätze sein, bei was der AGT dann letztendlich umkippt, wird ihm und seinen Angehörigen ziemlich egal sein. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... | ||||
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