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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Ärmelabzeichen Bundesadler | 16 Beiträge | ||
Autor | Clau8s K8., Osnabrück / Wetzlar / Niedersachsen / Hessen | 367035 | ||
Datum | 22.10.2006 16:51 MSG-Nr: [ 367035 ] | 9629 x gelesen | ||
Tach, Geschrieben von Christian Steiner nun meine Frage gibt es dazu ein Schriftstück- eine Regelung wer den (Bundesadler auf Schwarz-Rot-Gold) tragen darf/soll oder werden die dinger nur nach gut dünken an die Jacke genäht? Hey, wir sind in Deutschland, da ist ALLES geregelt ;-) Das Ganze findet sich in der "Anordnung über die deutschen Flaggen". Demnach ist das Führen der BundesDIENSTflagge (s-r-g- mit Adler drin) Stellen des Bundes vorbehalten. Die Bundesflagge (auch als Aufnäher) hingegen darf ohne Erlaubnis getragen werden, sofern dies nicht in einer Art und Weise geschieht, die dieses Symbol oder die BRD verunglimpfen würde. So wurde es mir auf Anfrage auch vom BMI bestätigt, leider komme ich momentan nicht an die entsprechende Mail. Frag dort ruhig mal direkt an, ich habe selten so eine Kundenorientierung erlebt wie bei denen... Gruß, Claus Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein) | ||||
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