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RubrikAtemschutz zurück
ThemaHinweise zur Atemschutztauglichkeit G 26.328 Beiträge
AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen367297
Datum24.10.2006 10:28      MSG-Nr: [ 367297 ]11200 x gelesen

Hi,

Geschrieben von Florian BeschMan kann nur tragen was man hat ...

Wenn man die entsprechende Sehhilfe (in welcher Form auch immer) nicht hat, ist eben die G26.3 hinfällig und damit auch die Tauglichkeit als AGT.. ferrdisch.
Du fährst ja auch nicht ohne Sehhilfe Auto, wenn diese im Führerschein gefordert ist, oder?

MfG

Ingo


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"Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

Juli 2007 - Eckhaubertreffen

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