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| Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
| Thema | Hinweise zur Atemschutztauglichkeit G 26.3 | 28 Beiträge | ||
| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 367311 | ||
| Datum | 24.10.2006 10:43 MSG-Nr: [ 367311 ] | 11096 x gelesen | ||
Ja sicher, das ganze heißt dann im Untersuchungsergebnis: "keine gesundheitlichen Bedenken unter bestimmten Voraussetzungen", und diese Voraussetzungen werden auf dem Untersuchungsbogen (der auch dir als AGT ausgehändigt werden muss!) genannt: "Maskenbrille erforderlich". G26 nur unter Voraussetzung gültig, die Voraussetzung wird nicht erfüllt => keine G26! Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... | ||||
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