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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Mißbrauch Schutzbefohlener??? | 23 Beiträge | ||
Autor | Mari8o D8., Nettetal / NRW | 367376 | ||
Datum | 24.10.2006 14:09 MSG-Nr: [ 367376 ] | 7380 x gelesen | ||
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Hallo zusammen, wichtig in diesem Zusammenhang ist sicher, dass die Vorschriften des § 174 StGB nicht nur während der Dienstzeit gelten, sondern auch darüber hinaus. Sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen und Jugendlichen, die in einem Abhängigkeitsverhältnis stehen, sind also immer strafbar. Ohne jetzt werten zu wollen, ob diese Regelung sinnvoll oder noch zeitgemäß ist, muss ein verantwortungsbewusster Jugendwart einen Betreuer sofort von seine Pflichten freistellen (lassen), wenn ein solches Verhältnis besteht. Nur so kommt er seiner Fürsorgepflicht gegenüber allen Beteiligten nach. Grüße vom Niederrhein Mario Es ist nicht strafbar, während der Teilnahme an einem Forum Grundkenntnisse der deutschen Sprache und einen freundlichen Umgangston anzuwenden. | ||||
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