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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Dekontamination Verletzter - Rahmenkonzept | 170 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW | 367662 | ||
Datum | 25.10.2006 21:57 MSG-Nr: [ 367662 ] | 230402 x gelesen | ||
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Geschrieben von Andreas Bräutigam Ich rede von Behandlungsplatz (BHP) bereitschaften (-B) nach dem NRW-Konzept. wobei die BHP-B 50 NRW sich in ihrer Leistungsfähigkeit wie vom BHP 50 "Urkonzept" unterscheiden ? Warum werden örtliche Struckturen gebildet/weiterbetrieben die nicht Konzeptkonform sind ? (da schließe ich tw. auch den Kölner BHP mit ein) Insbesondere, wo die AGBF NRW in der Entwicklung des ÜMANV-Konzeptes nicht unwesentlich beteiligt war ? mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | ||||
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