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Feuerwehr
Rettungsdienst
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
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RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaDekontamination Verletzter - Rahmenkonzept170 Beiträge
AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen368009
Datum27.10.2006 22:29      MSG-Nr: [ 368009 ]229885 x gelesen
Infos:
  • 22.10.06 ABC-Schutzausrüstung neu
  • 22.10.06 ABC-Schutzkleidung neuer Link
  • 22.10.06 ABC-Schutzausrüstung der Helfer des Betreuungs- / sanitätsdiesntes des Bundes
  • 22.10.06 Meldung des BBK
  • 21.10.06 Dekon-V Konzept - Endfassung

  • Geschrieben von Daniel Friederichsden du mit besserer RD-Ausbildung für FW hättest!

    Für die hier genannten RD Aufgaben im Schwarzbereich, also BLS+ Sichtung, sollte die RD-Ausbildung umfassen:
    *Arzt+Fachkunde Rettungsdienst: für den gemeinen Feuerwehrangehörigen mit 10 Jahren Vollzeit etwas viel
    * RA mit 2 Jahren Vollzeit auch noch etwas viel
    * RS mit mehrjähriger Einsatzerfahrung: Das könnte für viele ggf. noch gehen.
    Neben ca. 400 Std FW (TM1+2, Funk, AGT, TF) und 40 Std Fortbildung/ Jahr macht man als kleine Ergänzung für den doch sehr häufigen MANK noch 520 Std Ausbilddung + 30 Std Fortbildung/ Jahr + Einige Schichten praktischer Einsatz im RD.
    Dies scheint mir - abgesehen von einzelnen Hyperaktiven- unrealistisch, entweder FW oder RD werden durch einen Ehrenamtlichen nicht voll qualifiziert gemacht werden können.

    Gruß
    Ingo



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