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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Bildungsurlaub bald neu geregelt... | 14 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Burgen / Rheinland-Pfalz | 369004 | ||
Datum | 04.11.2006 16:49 MSG-Nr: [ 369004 ] | 6290 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Fischer Wieso sollte ich dies tun? Dann hat ja mein Arbetgeber die Kosten fr die lohnfortzahlung an der Backe?Tja es sollte soviel. Mancherorts ist man ja schon so weit und sagt seitens der (Verbands)Gemeinde: "Lohnausfallkosten werden generell nicht gewährt". Begründung:"Kein Geld." Also Urlaub nehmen oder man hat das Glück im öffentlichen Dienst (Freistellung) zu sein. Traurig aber wahr. Gruß Thomas | ||||
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