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Rubrik | Ausbildung | zurück | |||
Thema | Vorraussetzungen zur Truppmannausbildung | 26 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 369790 | |||
Datum | 09.11.2006 14:00 MSG-Nr: [ 369790 ] | 6480 x gelesen | |||
Das wird an den verschiedenen Standorten wohl sehr unterschiedlich laufen. Sehe ich auch so. Daher sollte man meines Erachtens überall zwei zwingende Punkte einführen: 1. Eine entsprechende Abschlußprüfung auf Kreisebene. 2. Im Rahmen der Anmeldung eine Unterschrift des Leiters der Feuerwehr, mit der bescheinigt wird, daß der Anzumeldende die erforderliche Ausbildung gem. FwDV 2 erhalten hat. Überlegens-/wünschenswert wären da Zusammenschlüsse, mindestens der einzelnen Einheiten einer Kommune, je nach Anzahl der Anwärter auch darüber hinaus, zu "Ausbildungsgruppen", die sich neben den Übungen ihrer Einheiten zu speziell für sie durchgeführten Ausbildungsveranstaltungen treffen. Um solche Ausbildungsgänge sinnvoll machen zu können wird man i.d.R. nicht drumherumkommen da auf Stadt-/Gemeindebene zusammenzuarbeiten, da ansonsten wohl selten ausreichend Teilnehmer zusammen kommen dürften. Würde aber bedeuten, daß man zusammenarbeiten muß - gibt ja Ecken wo das nicht gewünscht ist.... MkG Marc
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