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Rubrik | Ausbildung | zurück | |||
Thema | Vorraussetzungen zur Truppmannausbildung | 26 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 369796 | |||
Datum | 09.11.2006 14:11 MSG-Nr: [ 369796 ] | 6527 x gelesen | |||
Nur sollte m.E. das IdF als "kundenorientiereter Dienstleister" sich auch an den Kunden orientieren. Aber es ist ja noch nicht einmal möglich Samstags Dienstleitungen am IdF in Anspruch zu nehmen.... Bedenke, daß es auch Wehren gibt, die keine C(E)-Fahrzeuge haben, und daß diese auch einen Bedarf an Maschinisten haben. Die Finanzierung entsprechender FÜhrerscheine der Klasse C ist in einem solchen Fall mehr als unnötig. Meines Erachtens sollten ein Teil der Inhalte des Maschinistenlehrgangs auf den TF-Lehrgang (ggf. Teilweise auch den Tm2) aufgeschlagen werden. Der Anteil des Ma-Lehrgangs der mit dem Betrieb von Kraftfahrzeugen zu tun hat, könnte als allgemeine Einweisung für das Führen von Feuerwehrfahrzeugen (Führen i.S.v.Fahren) getrennt durchgeführt werden (ggf. auch als B(E) und C(1)(E)-Variante), welche alle paar Jahre zu wiederholen ist. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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