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| Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
| Thema | eigener FME,Schleifen | 51 Beiträge | ||
| Autor | Lüke8 F.8, Ochtersum / | 370427 | ||
| Datum | 13.11.2006 10:55 MSG-Nr: [ 370427 ] | 15326 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian Rak Wenn die Wehr bspw. nur eine Schleife hat und er Angehöriger der Wehr ist, der Einsatzdienst versieht, wird ihn kein deutscher Richter wegen unzulässigem Abhören verurteilen, wenn er nur diese eine Schleife ohne Mithören auf einem TR-BOS-zugelassenen Melder hat. Wie funktioniert das denn eigentlich, wenn er einen Melder ohne Mithören hat, für was sollte er dann bestraft werden wenn er eh nichts hören kann ???? Munter bleiben, Lüke | ||||
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