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Strassenverkehrzulassungsordnung
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaFaltleitkegel mit LED-Beleuchtung Erfahrungen?90 Beiträge
AutorAndr8eas8 B.8, Uhingen / Baden-Württemberg371781
Datum20.11.2006 12:53      MSG-Nr: [ 371781 ]38695 x gelesen

Mahlzeit,

Geschrieben von Bundesverkehrsministerium (BMVBW)
Im Zusammenhang mit der Zulassung der Faltleitkegel als Ersatz für das vorgeschriebene Warndreieck befinden wir uns nun im Gespräch mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, um die angestrebte Änderung der StVZO zu verwirklichen. Wir stoßen dort bereits jetzt auf breite Zustimmung und wurden eingeladen, die Faltleitkegel bei der Fachtagung des Sonderausschusses Fahrzeugtechnik des BMVBW am 23.06.2004 bei der BASt (Bundesanstalt für Straßenwesen) vorzustellen.


Geschrieben von helpi.com
Laut Stellungnahme des KBA vom 17.03.2004 steht einer zusätzlichen Mitführung der Faltleitkegel im Fahrzeug und deren Verwendung als zusaetzliche Warneinrichtung nichts entgegen.
Zitat: ?Hinsichtlich eines zusätzlich mitgeführten und verwendeten Faltleitkegels enthält die Strassenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) keine Regelung?.
Somit können die Faltleitkegel ohne Beschraenkung eingesetzt werden, wohlgemerkt solange sie als ZUSAETZLICHE Warneinrichtung verwendet werden, denn sie ersetzen (noch) nicht das herkoemmliche Warndreieck.



Geschrieben von Normenausschusses Feuerwehrwesen (FNFW) im DIN e.V. vom 07.06.2004

?.
In der Standardbeladung der meisten genormten Feuerwehrfahrzeuge, die neben den Verkehrsleit- und -warngeräten zum Teil über hundert weitere Einzelpositionen aufweist, werden standardmäßig mindestens "Verkehrsleitkegel, voll reflektierend, etwa 500 mm hoch" gefordert (das Stückgewicht wird dabei mit 1,6 kg veranschlagt).

Diese Forderung ist allerdings als Minimalforderung zu betrachten. In allen neueren Feuerwehrfahrzeugnormen wurde folgende Anmerkung für die feuerwehrtechnische Beladung aufgenommen:

"Alternativsysteme dürfen verwendet werden, sofern bei Verwendung von anderen als den zitierten Geräten und Einrichtungen unter Berücksichtigung der Schutzziele mindestens der angestrebte technische Einsatzwert, die Sicherheit und die Gebrauchstauglichkeit sichergestellt ist."

Diese Anmerkung wurde gerade deshalb aufgenommen, um neue Entwicklungen in der Feuerwehrtechnik nicht dadurch zu hemmen, dass in den Normen explizit eine einzige Ausführung als verbindlich genannt ist. Wenn bei der Mitführung Ihrer Produkte an Stelle der genannten Verkehrsleitkegel diese obige Forderung erfüllt ist, spricht aus normativer Sicht, und sofern die Feuerwehr als Kunde es wünscht, dem nichts entgegen (zumal sich wegen der Faltbarkeit dann allem Anschein nach gerade bei den kleinen Feuerwehrfahrzeugen (KLF etc.) auch Raumvorteile im Geräteraum ergeben). ....


Quelle: helpi.com (Dies ist keine Werbung!)

MkG, Andi


- Meine Meinung. Ausschließlich -


FF Uhingen Abt. Diegelsberg
FF Rottenburg Abt. Stadtmitte

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