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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaÖA im Einsatz16 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg372345
Datum23.11.2006 00:31      MSG-Nr: [ 372345 ]7020 x gelesen
Themengruppe:
  • Mitgliederwerbung

  • Geschrieben von Willem BaaijIst in der Gruppe dann auch gezielt jemand drin der "Erfahrung" mit Pressearbeit hat?

    Das ist Voraussetzung.
    Wenn jemand diese Aufgabe übernimmt, dann muß er wissen was er tut und was er sagt (sagen darf, muß, nicht darf,...).
    Und nicht vergessen: Es muß dazu ermächtigt sein. Grundsätzlich ist für die Pressearbeit einer ihrer Organe immer noch die Stadtverwaltung zuständig. Diese kann die Aufgaben übertragen. An den Kommandanten, einen Pressesprecher,... Das sollte man als erstes klären.

    Danach kommt die Schulung. Man sollte von vorneherein Leute nehmen, die die notwendige Veranlagung dazu haben. Dazu gehört der richtige Umgang mit der Sprache. Egal ob in Schrift oder in Wort. Eine gewisse Eloquenz gehört da einfach dazu. Und wenn er dann noch fotografieren (nicht knipsen) kann....
    Das zweite ist das feuerwehrfachliche. Er muß in der Lage sein, auch komplizierte Sachverhalte öffentlichkeitsfreundlich und verständlich aber dennoch korrekt und unangreifbar wiederzugeben.
    Und sie müssen drittens natürlich Ahnung von der jeweiligen Presselandschaft und deren Arbeitsweisen, Terminen,... haben. In der einen Ecke Deutschlands kann es sein, daß Du 1-2 Tageszeitungen hast, in einer anderen Ecke hast Du nach 30 Minuten 3 Agenturen, 2 Kamerateams, 4 Radiosender und 6 Printmedien vor Ort (so wäre das z.B. bei uns im Ballungsraum). Das sind ganz andere Voraussetzungen. Von der allgemeinen Pressebetreuung (und der dafür erforderlichen kapazität) bis hin zur Organisation einer PK.

    Das ganze lernt man nicht von heute auf morgen und schon gar nicht in einer Schnellbleiche in irgend einem Seminar auf einer LFS.


    Ein m.E. sehr gutes Konzept hatte vor einiger Zeit mal der KFV Konstanz.
    Es gab zum einen eine Pressegruppe auf Landkreisebene. Dieses Personal konnte von der örtlich zuständigen Wehr entweder im Einzelfalle nachgefordert werden oder war auf Wunsch bereits ab einer bestimmten Alarmstufe oder bei bestimmten Stichworten (z.B. Einsätzen mit Personenschaden) in der Alarmierung der Wehren die dies wünschten automatisch mit drin.
    Zum anderen wurden durch dieses Personal Kräfte der örtlich zuständigen Wehren geschult, so daß sie diese Aufgaben je nach Wunsch komplett oder in Teilen selbst übernehmen konnten.

    m.E. eine rundum schlüssige Sache. Leider m.W. aber heute so nicht mehr existent.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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