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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Fußgänger getötet - Fahrer wollte zum Feuerwehreinsatz | 86 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 372640 | ||
Datum | 24.11.2006 18:29 MSG-Nr: [ 372640 ] | 38619 x gelesen | ||
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Geschrieben von Alexander Balke Habe wohl vergessen zu erwähnen das ich keiner bin der sich mit den Gesetzen auskennt. Dann würde ich versuchen auch nichts zu diesen Temen z schreiben. Ich schreibe auch nichts zu E-Technik oder laminaren Strömungen (oder wie die Dinger heißen). Geschrieben von Alexander Balke Rein Objektiv gesehen würde ich wie behaupten: Sonderechte nur mit Blaun und Horn!!! Ach? Wenn also Dein Einsatzfahrzeug an der Einsatzstelle verkehrsordnungswidrig in der zweiten Reihe oder gar im Halteverbot abgestellt wurde, dann läuft bei Euch das Horn. Muß das bei Euch laut sein... ;-) Ja. Auch dafür benötige ich Sonderrechte, sonst würden wir regelmäßig an der Einsatzstelle knöllchenbewehrte Verstöße gegen die StVO begehen oder sehr lange nach Parkplätzen suchen... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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