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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Alarmierung dienstfreier | 41 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 374658 | ||
Datum | 08.12.2006 09:09 MSG-Nr: [ 374658 ] | 17038 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Dietmar Reimer Meine Frage ist, wo die Schwelle ist, die diesen Schritt erforderlich macht. Bei Feuerwehren unserer Größenordnung kann es doch nicht sein, dass man ständig auf Leute aus der Freizeit zurückgreifen muß. Früher so ungefähr alle 2-3 Jahre einmal für die Wachen. Mir sind aus den letzten ca. 20 Jahren vier Fälle (1x Hochwasser, 3x Feuer) bekannt, der letzte ist allerdings schon 10 Jahre her. Da sich in den letzten Jahren die strategischen Rahmenbedingungen geändert haben, ist eine Alarmierung dienstfreier Kräfte heute aber eher unwahrscheinlicher geworden. Ausgenommen sind natürlich besondere Funktionen, z. B. Stab, Leiststelle, Atemschutzwerkstatt. Es ist auch in der Regel nicht Sinn einer solchen Nachalarmierung, die Einsatzkräfte in einer akuten Lage zu verstärken, sondern es geht darum. Kräfte nach etlichen Stunden Einsatztätigkeit abzulösen. Da spielt dann auch die Vorlaufzeit nur eine untergeordnete Rolle. Und um die Eingangsfrage noch zu beantworten. Die Einsatzkräfte wurden/werden per Wachliste über Telefon alarmiert. So wird das für alle Bereiche auch in Zukunft bleiben, wobei neue technische Errungenschaften natürlich nach und nach Einzug halten werden, wie z. B. Gruppenalarmierung und Quittierung über Handy. Gruß Markus | ||||
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