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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Ab wann Bmdf | 12 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 375901 | ||
Datum | 16.12.2006 23:08 MSG-Nr: [ 375901 ] | 6327 x gelesen | ||
Wirklich? In NRW beginnt die Dienstzeit mit der erstmaligen Berufung in das Beamtenverhältnis (also auch in das auf Widerruf!). Dementsprechend ist auch die oft gehörte Praxis mit den 3 Jahren nach der Laufbahnprüfung vermutlich schlichtweg FALSCH. Quelle z. B.: http://sgv.im.nrw.de/mbl/frei/2006/Ausg3/MBL3-4.pdf, dort Nr. 1 Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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