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Feuerwehrdienstvorschrift
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaReportage über BF München auf RTL40 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio376048
Datum18.12.2006 15:47      MSG-Nr: [ 376048 ]18546 x gelesen

Tach, Post!

Geschrieben von Jan Weverstimmt, lt. FwDV 100 muß mindestens Einheit und Auftrag benannt werden (S.35)

Außerdem besagt 3.3.3.2
Wenn sich der Befehl auf den Auftrag beschränkt, ohne die Durchführung des Einsatzes unter Angabe der Mittel, des Zieles und des Weges vorzuschreiben, lässt er den Empfängern Handlungsfreiheit bei der Durchführung (Auftragstaktik). (...)
Es ist falsch, Einzelheiten zu befehlen, die die nachgeordneten Führungskräfte an Ort und Stelle besser übersehen. Einsatzkräfte, denen jede Kleinigkeit befohlen wird, bleiben untätig, wenn Befehle sie einmal nicht erreichen. Die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter soll nur dann eingreifen, wenn die Auftragsdurchführung nicht dem Entschluss entspricht.


Geschrieben von Jan WeverUnd wie dir vieleicht bekannt ist, geht in M der Gf des 1. HLF immer mit in den Innenangriff.

Nein, ist mir nicht bekannt. Ich bin nicht in der Münchner Feuerwehr und war es auch nie.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz!

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