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DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
1. Europäische Norm
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Gesetzliche Unfallversicherung
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Jugendfeuerwehr
Niedersachsen
Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaVorgeschriebene PSA in der JF70 Beiträge
AutorLeif8 S.8, Höckelheim / Niedersachsen377748
Datum30.12.2006 23:07      MSG-Nr: [ 377748 ]25390 x gelesen
Infos:
  • 30.12.06 Bekleidungsrichtlinie der DJF

  • N'Abend,

    Geschrieben von ---Marc Dickey---
    Für Angehörige der Jugendfeuerwehren ist die Forderung z.B. erfüllt, wenn
    ? ein Anzug nach landesrechtlichen Regelungen,
    ? ein Schutzhelm entsprechend DIN EN 397 ?Industrieschutzhelme?
    (vgl. auch GUV-Regel ?Benutzung von Kopfschutz? [GUV-R 193, bisher
    GUV 20.15]),
    ? Sicherheitsschuhe entsprechend DIN EN 345 Teil 1 bis EN 345 Teil 2,
    ? Schutzhandschuhe
    zur Verfügung gestellt werden.


    wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, kann ich dann also am 2. Januar mal bei entsprechender Behörde vorstellig werden und für "meine Kinder" Sicherheitsschuhe bestellen...
    Also da das wohl bei dem Wachstum von Kinderfüßen etwas kostenaufwändig wäre (man gibt ausgelatschte Schuhe ja nicht weiter wie gewaschene Kleider), halten wir es eher mit der bereits erwähnten Regelung "festes Schuhwerk".
    Oder hat hier jemand das Glück, dass seine Kommune der JF Sicherheitsschuhe stellt?

    Gruß aus dem Süden von Nds. Leif



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