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Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Jugendfeuerwehrwart
Jugendfeuerwehrwart
Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaVorgeschriebene PSA in der JF70 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen377827
Datum31.12.2006 12:22      MSG-Nr: [ 377827 ]25253 x gelesen
Infos:
  • 30.12.06 Bekleidungsrichtlinie der DJF

  • Mit dem Hinweis auf die gültige UVV Feuerwehr, wo eben genau auch für solche Veranstaltungen "Feuerwehrschutzschuhwerk" zu tragen ist.

    Deren Einhaltung jedoch nicht Aufgabe irgendeiner Kreisjuegndfeuerwehr & Co ist. Diese haben sich allenfalls an die Ausschreibung sowie die dazugehörigen Richtlinen zu halten.
    Die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften ist ein persönliches Problem zwischen dem Unfallversicherungsträger, dem Träger der Feuerwehr und dessen Verantwortlichen sowie den Versicherten.

    Ja im Prinzip schon, aber sie haben ein Jahr lang auf dieses Abzeichen geübt und nun sollen sie es nicht machen dürfen, (...)

    Wäre ich persönlich dafür (sofern Ausschreibung und Richtline dieses zuließen), nur so wird sich was ändern.

    (...)nur weil der JFW kein Rückrat hat um bei den betreffenden Stellen die erforderliche Ausrüstung einzufordern (oft auch in Unkenntnis der Vorschriften) ?

    Wenn diesbezüglich Unkenntnis vorherrschen sollte, dann müßte man sich ernsthafte Gedanken über die Qualifikation des JFW, dessen Vorgesetzten und der SiFa machen.

    Dann gehe ich einmal davon aus das es in dieser Wehr noch nie ein "auf den Fuss gefallenes Teil" gegeben hat. Oder aber die Unfallberichte wurden entsprechend "frisiert".

    Dazu werde ich mich aus verschiedenen Gründen nicht äußern - denkabr ist aber alles...

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...


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