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Deutsches Rotes Kreuz
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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaRD und FW20 Beiträge
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen378313
Datum03.01.2007 12:10      MSG-Nr: [ 378313 ]7220 x gelesen

Geschrieben von Andreas DovernDie 320 h rühren von dem Projekt des DRK (vllt. nur LV Nordrhein??) der RA-Ausbildung in Blockform, d.h. 2 Blöcke, dazwischen wird das KH-Prktikum gemacht, nach Abschluss der Prüfung (nach Block II) muss man (unter Anrechnung an den RS) noch min. 320h RTW-Stunden nachweisen, bevor man zum Abschlussgespräch kann.


Ja. Richtig. So kann man das machen - ist aber nicht ursächlich nur beim DRK Nordrhein so. Hinzu kommt, dass es auch wieder Ermessenspielraum bei den Gesundheitsämtern gibt, wie die gefahrenen Stunden angerechnet werden. Das Amt in Dortmund z.B. fordert ein verhältnis von 60:40 Notfallrettung:Krankentransport. Andererorts kann das schon wieder anders sein.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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