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Thema | Rauchverbot im Feuerwehrhaus? | 40 Beiträge | ||
Autor | Will8em 8B., Breitenstein / BW | 380163 | ||
Datum | 12.01.2007 13:29 MSG-Nr: [ 380163 ] | 15463 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thomas Edelmann Ist ein Gebäude ein öffentliches Gebäude, weil es im Besitz der öffentlichen Hand ist oder weil jeder rein darf? Hallo Thomas, Wikipedia sagt dazu folgendes: "Als Öffentliches Gebäude bezeichnet man Gebäude, die der Öffentlichkeit dienen und daher meist für jedermann zugänglich sind. Oft dienen sie als Versammlungsstätte, an der sich größere Menschenmengen zusammenfinden können. Auch Gebäude, die öffentlichen Institutionen als Bürogebäude dienen, werden oft als öffentliches Gebäude bezeichnet. Beispiele für öffentliche Gebäude: für die Öffentlichkeit: Museum, Opernhaus, Theater, Bibliothek, Krankenhaus für öffentliche Institutionen: Parlament, Dienstgebäude (z.B. Rathaus)" Das ist zwar nicht sehr eindeutig, aber auf mich wirkt es so dass ein feuerwehrhaus doch eher "öffentlich" ist Herzliche Grüße aus dem "wilden Süden" | ||||
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