News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikSonstiges zurück
ThemaRauchverbot im Feuerwehrhaus?40 Beiträge
AutorWill8em 8B., Breitenstein / BW380163
Datum12.01.2007 13:29      MSG-Nr: [ 380163 ]15463 x gelesen
Infos:
  • 23.03.07 Kabinettsentwurf zum Rauchverbot in Bayern vom 23.03.2007

  • Geschrieben von Thomas EdelmannIst ein Gebäude ein öffentliches Gebäude, weil es im Besitz der öffentlichen Hand ist oder weil jeder rein darf?
    Nach meinem Verständnis ist ein Feuerwehrhaus kein öffentliches Gebäude, da nicht jeder da rein darf. Gleiches gilt für Bauhöfe, Kasernen und ähnliches.

    Hallo Thomas,
    Wikipedia sagt dazu folgendes:

    "Als Öffentliches Gebäude bezeichnet man Gebäude, die der Öffentlichkeit dienen und daher meist für jedermann zugänglich sind.

    Oft dienen sie als Versammlungsstätte, an der sich größere Menschenmengen zusammenfinden können. Auch Gebäude, die öffentlichen Institutionen als Bürogebäude dienen, werden oft als öffentliches Gebäude bezeichnet.

    Beispiele für öffentliche Gebäude:
    für die Öffentlichkeit: Museum, Opernhaus, Theater, Bibliothek, Krankenhaus
    für öffentliche Institutionen: Parlament, Dienstgebäude (z.B. Rathaus)"

    Das ist zwar nicht sehr eindeutig, aber auf mich wirkt es so dass ein feuerwehrhaus doch eher "öffentlich" ist


    Herzliche Grüße aus dem "wilden Süden"

    Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

    << [Master]antworten>>
    flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
    Beitrag weiterempfehlen

     ..

    0.102


    Rauchverbot im Feuerwehrhaus? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt