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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | (Un-)Wetter der nächsten Tage... | 160 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 381716 | ||
Datum | 19.01.2007 19:57 MSG-Nr: [ 381716 ] | 133557 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sebastian Rak Leitstellen ohne Weisungsbefugnis sind totaler Unsinn, fuer mich (als Kommune) waere es selbstverstaendlich, dass ich der Leitstelle auch Weisungsbefugnis erteile, wenn ich ihr meine Einheiten unterstelle! Wieso sollte ich die Einheiten die ich nach Gesetz aufzustellen (und damit zu finanzieren) verpflichtet bin der Leitstelle unterstellen? Wenn eine andere Ebene die Weisungsbefugnis haben soll, dann muß sie ("in guten wie in schlechten Zeiten") dafür auch verantwortlich sein. incl. der Frage der Finanzierung. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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