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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | (Un-)Wetter der nächsten Tage... | 160 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 381722 | ||
Datum | 19.01.2007 20:18 MSG-Nr: [ 381722 ] | 133320 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sebastian Rak dieser Auffassung bin ich mir schon bewusst, aber warum unterstelle ich sie dann ueberhaupt einer LtS? Vllt weil ich erkannt habe, dass ich die Fuehrung/Alarmierung meiner Einheiten nicht alleine bewerkstelligen kann? Die Leitstellen sind in dieser Form reine Alarmierungs- und Führungsunterstützungsstellen. Sie treffen Entscheidungen nur an Hand vorgegebener Regeln (z.B. Alarmierungsordnung der einzelnen Gemeinden). Danach arbeitet die leitstelle nach Weisung des Einsatzleiters der örtlich zuständigen Wehr (z.B. Nachalarmierungen, Verständigung externer Stellen,...). Es werden aber keine eigenen Entscheidungen getroffen. Sondern nur Vorgaben der für die Gefahrenabwehr verantwortlichen Stellen umgesetzt. Geschrieben von Sebastian Rak In Brandenburg klappt das mit den LtS soweit ich informiert bin doch auch, warum nicht auch im restlichen Bundesgebiet??? Nochmal. Wir haben diese Leitstellen. Teilweise schon als ILSt, teilweise noch getrennt als Fw- und RD-Leitstellen. Nur sind das (aus den geschilderten Gründen) eben keine Führugsstellen, welche den Kräften vor Ort verbindliche Anweisungen geben können. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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