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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert. | 123 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Burgen / Rheinland-Pfalz | 382518 | ||
Datum | 23.01.2007 23:36 MSG-Nr: [ 382518 ] | 94961 x gelesen | ||
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Geschrieben von Florian Heidenreich Mich würde eher interessieren was muss in den 10min vor Ort sein. Langt wie eben genannt die TSA-Wehr oder muss bei einem Brand neben dem Löschfahrzeug auch die Drehleiter vor Ort sein? Dies wäre was mich besonders interessieren würde. Aber das wird keiner genau Regeln ;(Ist z.B. in RLP ziemlich genau geregelt, zwar nicht im Landes-, Brand- und Katastrophenschutzgesetz, sondern in der Feuerwehrverordnung. Gruß Thomas | ||||
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