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Landesfeuerwehrverband
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert.123 Beiträge
AutorPete8r S8., Aholming / BY382626
Datum24.01.2007 16:16      MSG-Nr: [ 382626 ]95134 x gelesen
Infos:
  • 24.04.08 BayFwG (zuletzt geändert am 14.02.2008) - Sonderdruck
  • 06.03.08 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) vom 23. Dezember 1981 (GVBl S. 526) - mit Änderung vom 14.02.2008
  • 26.09.07 Gesetzentwurf passiert Kabinett (alb Seite 6)
  • 06.02.07 Kurzinformation zum Sachstand der Novellierung
  • 26.01.07 Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes - Stand 23.01.2007
  • 25.01.07 SächsBRKG

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  • Geschrieben von Christian Scheuerjetzt erfolgt die Verbandsanhörung (Städtetag, Gemeindetag, Landkreistag u. LFV Bayern)

    Das Thema wird ja schon länger diskutiert. Der bayerische Gemeindetag hat dazu schon im Jahre 2004 Stellung bezogen. U.a. sprach man sich damals gegen die Bestandsgarantie für Ortswehren und auch gegen eine gesetzliche Festschreibung der Hilfsfrist aus.

    Quelle: siehe hier

    Gruß
    Peter



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