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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert. | 123 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 Z.8, Schönhofen / Bayern | 382810 | ||
Datum | 25.01.2007 12:39 MSG-Nr: [ 382810 ] | 95010 x gelesen | ||
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Geschrieben von Lothar Hasenstab Antwort KBR Baier: "Ja. Wir haben diese Regelung schon immer als Vorgabe. Früher galt als Zeitpunkt der Eingang des Anrufes, jetzt die Abfahrt ab dem Gerätehaus. Das ist absolut machbar." Ist meines Erachtens nicht richtig, was er da gesagt hat! Hilfsfrist ist ab Eingang des Notrufes! Gruß Michael " Die Leute sollen nicht sagen, während ein Feuer ihre Häuser in Schutt und Asche legt: Tu was du kannst aber ruf bloß nicht die Feuerwehr! Das wäre traurig." Steve Martin | ||||
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