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1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

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In My Humble Opinion - Meiner bescheidenen Meinung nach
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

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Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes
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RubrikAtemschutz zurück
ThemaMal wieder Thema 'Veratmung'...20 Beiträge
AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW383900
Datum30.01.2007 23:35      MSG-Nr: [ 383900 ]11970 x gelesen

Hi,

Geschrieben von Uwe HeideDen eins sollte klar sein; kommts zum Unfall und den kann man halt im Einsatz unter PA nie ausschließen muß ich mir von bestimmten Herren einige Fragen gefallen lassen im Hinblick auf evtl. gemachte Prüfungen die den heutigen Vorschriften nicht mehr entsprechen.

Jepp, das ist soweit klar. Aber zu meinem derzeitigen Kenntnisstand sehen die Regeln und Vorschriften eine Veratmung im Rahmen der Regelwartung nicht vor, lasse mich aber gerne belehren.

Es ist aber auch Fakt, dass für mich eine Wartung eines thermisch oder agressiv beanspruchten PA nicht mehr zur Regelwartung gehört. Der muss IMHO in einer entsprechend ausgerüsteten Werkstatt mit entsprechend speziell geschultem Personal auf Herz und Nieren geprüft werden und dann, insbesondere da die Möglichkeit vorhanden ist, auch veratmet werden.

Aber wenn ich einen PA im Rahmen einer kalten Übung einsetze, reinige und desinfiziere ich diesen und prüfe das Gerät nach vfdb oder Wartungsrichtlinie. Und wenn da nach Gebrauch keine Veratmung gefordert ist, muss ich diese auch nicht machen. Nach menschlichem Ermessen erachte ich diese Vorgehensweise auch als ausreichend. Wohlgemerkt bei kalten Übungen.
Problematisch ist es dann, dass die vfdb nicht nach Übungsgebrauch und Einsatzgebrauch unterscheidet, d.h. laut der Vorschriftenlage (wenn man jetzt mal von dem Göttingen-Infos absieht) müsste ich selbst die Einsatz-PA nicht veratmen. Das gefällt mir allerdings auch nicht.


Gruß,
Christian Rieke

***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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