| Rubrik | Einsatz |
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| Thema | Schweres Busunglück auf der A3 | 97 Beiträge |
| Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 383924 |
| Datum | 31.01.2007 08:57 MSG-Nr: [ 383924 ] | 35916 x gelesen |
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Feuerwehr
Moin,
Geschrieben von Bernhard DeimannBin ich im Moment überfragt, kriegs aber raus ;-)))
Ich frage aus folgendem Grund: Die ausbildung zum RS kostet ein bisschen Geld und auch ein bisschen Zeit. Normalerweise wird eine Organisation, die diese Ausbildung abieten kann, diese nur solchen Helfern "nebenbei" unentgeltlich zu kommen lassen, die dann auch für Dienste der Organsiation zur Verfügung stehen. Neben "eherenamtlichen" Schichten als Verantwortlicher auf dem RTW können dass normalerweise nur Sanitätswachdienste und eben die Aufgabenerfüllung im Rahmen der Hintergrunddienste, SEG'en usw. sein. Und dass könnte dann doch mit dem FW-Dienst kollidieren, gerade wenn die FW aus diesem Pool ihr eigenen Kräfte für MANV-Einsätze rekrutiert?
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