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Strafgesetzbuch
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaMeldung schwerer / tödlicher Arbeitsunfälle - wo geregelt?32 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW384846
Datum07.02.2007 02:39      MSG-Nr: [ 384846 ]11299 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von ---Sven Tönnemann--- Und Ihr habt auch Nicht-Rettungsdienstler, die der Schweigepflicht mal gar nicht unterfallen. :-)

warum eigentlich?

Klar, sie werden in §203 StGB, Absatz 1 nicht genannt. Aber die in Absatz 2, Nr. 1 und 2 genannten Personen werden doch für die gleiche Tat mit der gleichen Strafe bedroht?!

Gruß,
Henning



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